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Deutschlands Bundesassoziation der Opfer des Holocaust - jüdischer Immigranten aus dem ehemals sowjetischen Raum

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"Phönix aus der Asche: Die Überlebenden der Hölle des Holocaust e.V."

In der Bundesrepublik Deutschland wohnen zur Zeit ständig etwa 950-1000 Personen jüdischer Herkunft der Opfer des Holocaust (der national-sozialistischen Maßnahmen) - Immigranten aus dem ehemals sowjetischen Raum. Am 21.August 2006 wurde die gemeinnützige Deutschlands Bundesassoziation der Opfer des Holocaust - jüdischer Immigranten aus dem ehemals sowjetischen Raum unter den Namen "Phönix aus der Asche: Die Überlebenden der Hölle des Holocaust e.V." gegründet und im Amtsgericht der Hansestadt Wismar unter der Nummer 662 registriert. Sind gewählt: Präsident - Dr. A.Heistver , Erster Vize-Präsident - O.Popov. Grundbestimmungen der Satzung sind folgende:

Zwecke und Aufgaben:

Die Assoziation verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinn?tzige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung (s.Anlage 1 Abschnitt A Abs.7 zu §48 Abs.2 EstDV).

Ihre Hauptaufgaben:

- Hilfe für ehemalige jüdische Häftlinge der faschistischen KZs und Ghettos - Opfer der NS-Willkürherrschaft auf dem Territorium der UdSSR während des 2.Weltkrieges, rassisch Verfolgte, Kriegsopfer, Kriegsbeschädigte.

- Förderung des Andenkens an Verfolgte und Kriegsopfer.

- Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz und des Völkerverständigungsgedankens.

- Förderung des Schutzes der Rechte und Interessen von überlebenden Opfern nationalsozialistischer Unrechtmaßnahmen - jüdischen Immigranten aus dem ehemals sowjetischen Raum, der Verwirklichung ihrer Rechte. Insbesondere, der Anerkennung deren Status in der Bundesrepublik Deutschland, als "Verfolgter des Naziregimes" im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes von 1980, 1988 und 1990 (AKG, §1).

- Förderung der Wahrung des Andenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Information in der deutschen Gesellschaft über den von den Nationalsozialisten auf dem besetzten Territorium der UdSSR verübten Holocaust, als seine Sonderart, die ungeheuerlich grausamen, barbarischen, qualvollen Charakter des Umgangs mit den Opfern hatte.

- Die Assoziation wirkt mit den staatlichen Organen und nicht staatlichen Organisationen der Bundesrepublik Deutschland in den Angelegenheiten der Realisierung der Rechte und der Wahrnehmung der lebenswichtigen Interessen der Opfer des Holocaust zusammen.

- Sie reicht Petitionen bei den staatlichen Machtorganen der Bundesrepublik Deutschland zur Vervollkommnung der Gesetzgebung und anderer normativen Akte mit dem Ziel der Verstärkung des Rechts- und Sozialschutzes und der medizinischen Rehabilitation der Opfer des Holocaust - jüdischer Immigranten aus dem ehemals sowjetischen Raum ein.

- Sie stellt her und unterhält internationale Verbindungen auf der nichtstaatlichen Ebene (der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland gemäß), Verbindungen mit anderen ähnlichen Vereinigungen in Deutschland und anderen Staaten.

- Sie fördert Zusammentreffen der Opfer des Holocaust untereinander und mit der deutschen Öffentlichkeit, hält Konferenzen und Pressekonferenzen der Opfer des Holocaust ab.

- Sie fördert die Integration der Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung in die deutsche Gesellschaft.

- Sie sammelt und propagiert Dokumente und Materialien, die das Bild des Holocaust, insbesondere auf dem von Deutschland und seinen Satellitenstaaten besetzten Territorium der UdSSR wiedergestalten, und fördert die Herausgabe der Dokumente, Erinnerungen, Filme, Kunstwerke sowie die Durchf?hrung von Ausstellungen, Vorlesungen und Vorträgen mit der Thematik des Holocaust.

- Sie verwirklicht die Vorbereitung, Herausgabe und Verbreitung der Informationsmaterialien, der Literatur, der Sichtwerbung, die den Zwecken und Aufgaben der Assoziation entsprechen, darunter in Elektronen- und Druckmedien und in den Informationsnetzwerken.

- Sie wirkt den Äußerungen des Rassismus, Antisemitismus, Nationalismus, Völker- und Religionshasses entgegen.

- Sie beteiligt sich an den Programmen der Organisationen, die sich auf dem Territorium Deutschlands befinden, und der internationalen Organisationen, die den statutenmäßigen Zwecken der Assoziation entsprechen.

Tätigkeit, Vermögen und Finanzen der Assoziation.

- Die Assoziation ist keine politische Partei und keine religiöse Organisation.

- Die Assoziation übt ihre Tätigkeit in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und den Gesetzesbestimmungen über gemeinnützige Vereine und Organisationen sowie vorstehender Satzung aus.

- Die Assoziation hat ihr Wirkungsgebiet im Bereich von Deutschland.

- Die Assoziation ist eine unabhängige und selbständige Organisation. Sie hat Rechtsstellung einer juristischen Person.

- Für die Verwirklichung der in der vorliegenden Satzung festgelegten Zwecke zieht die Assoziation freiwillige Spenden der deutschen und ausländischen Unternehmen und andere vom Gesetz der Bundesrepublik Deutschland erlaubte Einnahmen heran.

- Mitglieder der Assoziation sind für die Vermögens- und Finanzverpflichtungen der Assoziation nicht haftbar.

Mitgliedschaft.

- Mitglied der Assoziation kann jede natürliche Person jüdischer Herkunft (unabhängig davon, wer von ihren Eltern Jude ist: der Vater oder die Mutter) - Immigrant aus dem ehemals sowjetischen Raum, die während des 2. Weltkriegs auf dem von Deutschland und seinen Satellitenstaaten besetzten Territorium der UdSSR der nationalsozialistischen Verfolgung (dem Holocaust) unterworfen wurde, als auch Zwangsverschleppte von diesem Territorium auf das Territorium anderer Staaten:

--ehemalige Gefangene der Konzentrationslager, Ghettos, der Gefängnisse der Gestapo, SD und Feldgendarmerie und anderer Orte der Zwangshaft und Sklaverei, die von dem nationalsozialistischen Reich und seinen Satelliten geschaffen wurden,

-- Personen, die sich auf dem von Deutschland und seinen Satellitenstaaten besetzten Territorium der UdSSR unter den Verhältnissen der Illegalität und Konspiration von der Vernichtung versteckt hielten.

- Mit dem Ziel der Wahrung des Andenkens an die Opfer des Nationalsozialismus dürfen in Zukunft nach Maßgabe der Abnahme der Anzahl der Mitglieder - Opfer des Holocaust auch ihre Witwe (Witwer) und Nachkommen als Mitglieder aufgenommen werden.

- Mitglied der Assoziation darf eine Person sein, die ihre Satzung anerkennt, ihre Forderungen erfüllt, Zwecke und Aufgaben der Assoziation teilt, sowie sich an der Verwirklichung der Zwecke und Aufgaben aktiv beteiligt. Mitglieder der Assoziation sind verpflichtet, Forderungen der Satzung und angenommene Beschlüsse zu erfüllen, Autorität und materielle Basis der Assoziation zu festigen, auf jede Art und Weise Assoziationsmaßnahmen zu unterstützen; sowie keine Handlungen zu begehen und keine Erklärungen abzugeben, die den Interessen der Assoziation widersprechen und der Assoziation Schaden zuf?gen.

- Jedes Mitglied ist berechtigt, sich am Assoziationsleben zu beteiligen.

Erwerb der Mitgliedschaft.

- Die Mitgliedschaft in der Assoziation entsteht durch einen schriftlichen Antrag mit der Beilage der offiziell anerkannten Unterlagen(Kopie): Bescheinigung der Claims Conference (für ehemalige Häftlinge in den Konzentrationslager/ Ghettos und anderen Haftstätten), Archivbescheinigung oder Rechtsspruch (für Personen, die sich in den besetzten Gebieten versteckt aufhielten), andere vorhandene Bescheinigungen und Dokumente.

- Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

- Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.

Mitgliedsbeiträge.

- Einen Beschluss darüber, ob und welche Beiträge (Art und Ausmaß) zu leisten sind, fasst der Vorstand. Organe der Assoziation.

- Organe der Assoziation sind:

-- Der Vorstand,

-- Die Mitgliederversammlung.

Vorstand (Präsidium), Mitgliederversammlung und der Vorgang der Beschlussfassung - ( BGB §§26, 27, 40).

- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf vier Jahre gewählt. Vorstandsmitglieder im Sinne des §26 BGB sind der Präsident, Vize-Präsident sowie andere ausgewählten Mitglieder.

- Die Mitgliederversammlung der Assoziation hat folgende Rechte und Aufgaben:

-- Die Wahl der Vorstandsmitglieder, der Revisionskommission,

-- Entgegennahme und Beschlussfassung über den Tätigkeitsbericht des Vorstandes, des Geschäfts- und Kassenberichtes und des Berichtes der Revisionskommission,

-- Beschlussfassung über Satzungs?nderungen,

-- Beschlussfassung über den Ausschluss von Mitgliedern,

-- Beschlussfassung über die Auflösung der Assoziation.

-- Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal in zwei Jahren oder häufiger, wenn das die Belange der Assoziation erfordern, einzuberufen. Darüber hinaus ist sie innerhalb von drei Monaten einzuberufen, wenn ein Drittel der Assoziationsmitglieder dies schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragt.

Kuratorium.

Um Ratschläge, Mithilfe und Unterst?tzung in den Angelegenheiten der Verwirklichung der statutenmäßigen Zwecke und Aufgaben zu bekommen, kann die Assoziation ein Kuratorium schaffen.

- Das Kuratorium darf aus den geachteten in Deutschland Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens bestehen, die in der Bundesrepublik Deutschland oder im Ausland wohnen können und sich die Mühe zu machen, etwaige Unterstützung und Mithilfe in den Angelegenheiten der Assoziation zu leisten.

- Die Assoziation und das Kuratorium wirken eng mit und überlassen einander Informationen über ihre Tätigkeit.